Booteverleih der beJ für Bootshausmieter
Kanu

Nutzungs­bedingungen Bootsaus­rüstungen

Verleih­gegenstände:

entweder für 150 €:
Bootsanhänger (für max. sechs Boote)
Wasserdichte Tonnen
6 Kanadier (4er)
Paddel
Schwimmwesten in verschiedenen Größen
oder für 30 €:
3 Kanadier (3er)
Paddel
Schwimmwesten in verschiedenen Größen

 

  • Die drei Boote lagern abgeschlossen unter dem Haus, die sechs Boote im Bootshauskeller, der Bootsanhänger steht vor dem Haus.
  • Die entsprechenden Schlüssel werden bei Frau Leibig entgegengenommen.
  • Die Rückgabe erfolgt bei der Hausabnahme an einen Beauftragten der bündischen evangelischen Jugend.
  • Die geliehenen Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und in einem sauberen (Schwämme vorhanden) und ordentlichen Zustand zurückzugeben.
  • Die Keile unter den Sitzen in den Booten müssen drin bleiben! Nicht entfernen!!
  • Bei durch den Mieter verschuldetem Verlust oder Beschädigung trägt er die Reparatur-, Bergungs- bzw. Neuanschaf­fungskosten.
  • Der Mieter nutzt die Boote + Zubehör + Bootsanhänger auf eigene Verantwortung.
  • Der Mieter hat sich vor Nutzung des Bootsanhängers von der Verkehrstüchtigkeit und der ordnungsgemäßen Befestigung der Boote zu überzeugen.
  • Die Bedienungshinweise für den Bootsanhänger werden mit den Fahrzeugpapieren von Frau Leibig ausgehändigt und sind unbedingt zu beachten!!!
  • Der Mieter verpflichtet sich, auf den schonenden Umgang mit der Umwelt zu achten.
  • Der Ein- und Ausstieg ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet.


Seit 2015 gelten folgende Befahrensregeln für den Glan:
Kanu Befahrungsregeln auf dem Glan
Wir bitten um Beachtung!