Nutzungsbedingungen Bootsausrüstungen
Verleihgegenstände:
| Für 170 €: | 
| Bootsanhänger (für max. sechs Boote) | 
| Wasserdichte Tonnen | 
| 6 Kanadier à 4 Sitze | 
| Paddel | 
| Schwimmwesten in verschiedenen Größen | 
 
| Für 50 €: | 
| 3 Kanadier à 4 Sitze | 
| Paddel | 
| Schwimmwesten in verschiedenen Größen | 
 
 
- Die 6 Boote im Bootshauskeller, der Bootsanhänger steht vor dem Haus. Die 3 Boote lagern abgeschlossen unter dem Haus.
- Die entsprechenden Schlüssel werden bereitgelegt.
- Die Rückgabe erfolgt bei der Hausabnahme an einen Beauftragten der bündischen evangelischen Jugend.
- Die geliehenen Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und in einem sauberen (Schwämme vorhanden) und ordentlichen Zustand zurückzugeben.
- Die Keile unter den Sitzen in den Booten müssen drin bleiben! Nicht entfernen!!
- Bei durch den Mieter verschuldetem Verlust oder Beschädigung trägt er die Reparatur-, Bergungs- bzw. Neuanschaffungskosten.
- Der Mieter nutzt die Boote + Zubehör + Bootsanhänger auf eigene Verantwortung.
- Der Mieter hat sich vor Nutzung des Bootsanhängers von der Verkehrstüchtigkeit und der ordnungsgemäßen Befestigung der Boote zu überzeugen.
- Die Bedienungshinweise für den Bootsanhänger werden mit den Fahrzeugpapieren bereitgelegt und sind unbedingt zu beachten!!!
- Der Mieter verpflichtet sich, auf den schonenden Umgang mit der Umwelt zu achten.
- Der Ein- und Ausstieg ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet.
Seit 2015 gelten folgende Befahrensregeln für den Glan:
Kanu Befahrungsregeln auf dem Glan
Wir bitten um Beachtung!